Feuerwehr-Verein

Der Feuerwehrverein dient der Pflege der Kameradschaft von aktiven und passiven Feuerwehrangehörigen. Dazu gehört natürlich der bekannte Kinderumzug und Maskenball oder andere Jubiläumsanlässe, sowie vereinsinterne Reisen oder Weekends.

Unser Feuerwehr-Verein wurde 1893 gegründet und umfasst heute (Stand 01.01.2018) 210 Mitglieder.

Berichte / Fotos

In dieser Rubrik finden Sie Berichte und Fotos von vergangen Anlässen

Wiesendangen

Unser Hauptquartier. Hier stehen unsere Einsatzfahrzeuge und diverse weitere Einsatzmittel. Das Lokal beinhaltet Garderoben, Räume für die Reinigung von Einsatzmaterial, ein Theorieraum, eine kleine Werkstatt und dient im Einsatzfall als Kommandozentrale

Das Lokal wurde Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021 komplett saniert und erweitert. So konnte notwendiger Platz geschaffen werden, um eine optimale Retablierung gemäss dem Konzept „Suuber? Klar!“ zu ermöglichen. Weitere Infos und Bilder zum Umbau finden Sie auf dieser Seite.

Folgende Fahrzeuge sind in diesem Gebäude parkiert:
Tanklöschfahrzeug (TLF)
Öl- und Wasserwehrfahrzeug (OWF)
Personentransporter (PTF)
Verkehrsgfahrzeug (VKF)

Gundetswil

Das Lokal Gundetswil ist auf Grund von unserem relativ grossen Einsatzgebiet notwendig um vor allem im östlichen Bereich die geforderten Einsatzzeit zu erreichen zu können.

Daher sind in diesem Lokal ein Ersteinsatzfahrzeug (EEF) und ein Mehrzweckfahrzeug (MZF1) stationiert. Mit dem EEF können bereits erste wichtige Massnahmen in Angriff genommen werden, bis die weiteren Mittel von Wiesendangen eintreffen.

Image


Das Foto ist nicht mehr aktuell und wird in Kürze ersetzt!
Links ist neu ein Anhänger parkiert, in der Mitte wie auf dem Foto das EEF und rechts neu das Mehrzweckfahrzeug (MZF1)

Feuerwerk

Trotz Warnung auf den Etiketten der zahlreichen farbenprächtigen Raketen, Vulkane usw. passieren immer wieder vermeidbare Unfälle beim Gebrauch von Feuerwerk.

Verkäufer/innen bzw. Eltern können durch Einhalten der bestehenden Vorschriften helfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu verhüten. Es darf kein Feuerwerk an Kinder unter 15 Jahren abgegeben werden, gefährliche Feuerwerkskörper nicht an Personen unter 18 Jahren. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Verkäufer/innen, sondern auch für andere Personen (Eltern).

Verkaufseinschränkungen:

Keine Altersbegrenzung
für Bengalhölzer und Bengalfackeln und ähnliche Lichter.

Mindestalter 15 Jahre
für Vulkane, Raketen, Sonnen, Luftheuler, Kracher (Schwärmer und dergleichen mit Sprengsätzen bis 10 Gramm). Auch sogenannte „Lady Crackers“ (Damenfürze) fallen unter diese Kategorie, weil sie, wenn sie packweise abgebrannt werden, gefährlich sind.

Mindestalter 18 Jahre
für grosses oder gefährliches Feuerwerk, d.h. Feuerwerkskörper mit einem Kaliber (Durchmesser) von mehr als 50 Millimeter oder einem Gesamtgewicht von mehr als 75 Gramm.

Informieren Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern über die Handhabung und befolgen Sie die Gebrauchsanweisungen.

Löschdecke

  

 

Löschdecken bestehen aus nicht brennbarem Material, oft aus Glasfasern. Sie werden in verschiedenen Grössen, Ausführungen und Preislagen angeboten. Die Löschdecken lassen sich einfach und schnell aus der Verpackung ziehen und problemlos entfalten.

Anwendung
Die Handhabung der Löschdecke ist einfach:

  • die Löschdecke an den Bändern aus der Verpackung ziehen und ausbreiten
  • die Ecken um die Hände eindrehen; manche Löschdecken haben einen eingearbeiteten Handschutz bzw. Grifftaschen
  • die Decke zum Schutz des Kopfes und des Oberkörpers mit ausgestreckten Armen vor sich halten und auf den Brandherd zugehen
  • die Decke zügig über das Feuer legen
  • darauf achten, dass die Decke rundherum gut abschliesst
  • bei Pfannen- oder Ölbränden sofort die Heizplatte bzw. Friteuse ausschalten. Bei solchen Bränden kann auch der passende Deckel aufgesetzt werden, um das Feuer zu ersticken
  • Decke einige Zeit liegen lassen; bei Heizplatten warten, bis sie abgekühlt sind – es droht sonst eine Rückzündung


Haben Sie schon eine?

Falls Sie diese Frage mit „Nein“ oder mit „noch nicht ann allen Orten“ beantworten müssen, dann empfehlen wir Ihnen unbedingt den Kauf einer oder mehrerer Löschdecken. Sie erhalten eine Löschdecke (1m x 1m) für 20.- plus Porto (kann auch abgeholt werden). Ihre Bestellung nehmen wir gerne auf shop@feuerwehr-wiesendangen.ch entgegen

Wichtig zu wissen
Falls Sie Ihre Löschdecke notfallmässig benützen müssen, so wird Ihnen diese durch die Gebäudeversicherung kostenlos ersetzt!

Freie Durchfahrt

Ein schneller Einsatz verhindert unötiges Leid und Schaden. Doch wie die folgenden Bilder zeigen, ist es vielen Einwohnern nicht klar, wie stark Sie Einfluss auf unsere Möglichkeiten und unsere Geschwindigkeit nehmen können!

Wendekreis im Breitacker-Quartier
Wie das Bild zeigt, ist es nicht möglich mit einem grösseren Fahrzeug in einem Zug zu wenden. Beachten Sie bitte auch, dass unser Tanklöschfahrzeug eine Breite von 2.50m aufweist (das auf dem Bild ersichtliche Fahrzeug ist gut 30cm schmaler!). Zu der erwähnten Fahrzeugen kommen noch je 2 Spiegelarme mit ca. 25cm breite dazu
Image

Zufahrt für mechanisierte Leiter
Die auf dem Bild ersichtlichen Auto verunmöglichen uns, die mechanisierte Leiter an der zur Strasse zeigenden Fassade einzusetzen. Hier muss im Notfall die Handschiebeleiter/Stützleiter verwendet werden, welche mehr Einsatzkräfte benötigt und mehr Zeit in Anspruch nimmt!
Image

Durchfahrt
Auch hier wird’s mit einem breiten Fahrzeug eng!
Image

Prävention

Die folgenden Tipps sollten Ihnen und uns viel Arbeit und unnötigen Ärger ersparen

Wetter-Dienst

Eine Vorsorge-Empfehlung für Haus und Hobby

Schnell wechselt das schöne Wetter und es zieht ein Gewitter auf. Oder ein Hagelgewitter führt zu verstopften Schächten und einer Überschwemmung im Keller… Möglichkeiten gibt es viele, doch wie lässt sich das im Voraus beobachten?

Hier möchten wir auf den Dienst von www.wetteralarm.ch verweisen. Dieser Dienst (Unterstützt durch die Gebäudeversicherer, Die Mobiliar und SF Meteo) bietet gratis die Möglichkeit, auf bestimmte Wettersituationen (bezogem auf eine bestimmte Region) aufmerksam zu machen. Im einfachsten Fall via SMS, auf aktuellen Geräten auch mittels vielseitiger App erhält man so zeitgerecht eine Warnung und kann z.B. Pflanzen in Sicherheit bringen, Schächte öffnen (damit das Wasser nicht in den Keller fliesst) oder auch das Auto in der Garage versorgt werden.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, via Niederschlag-/Blitz-Radar die aktuelle Wettersituation beobachten. Zu diesem Zweck gibt es im WWW verschiedene Seiten und Dienste. Hier eine kleine Auswahl:

Live Blitzkarte (Weltweit)

Niederschlag-Radar

Metradar (Region Winterthur)

Sie ersparen sich viel Ärger und uns einen feuerwehr-freien Abend

Elektrogeräte

Geräte als Brandursache

Image
In der Schweiz entstehen drei von vier Bränden in Wohnhäusern.

Elektrogeräte verursachen immer wieder erhebliche Brandschäden. Die Brandursachen sind vielfältig: Neben technischen Defekten steht menschliches Versagen als wichtigste Brandursache im Vordergrund. Vielfach werden Brandgefahren unterschätzt oder verdrängt. Dabei können mit einfachen Vorsichtsmassnahmen viele Brände verhindert werden.

Bei den Elektrogeräten verursachen Fernseher, Kaffemaschinen, Waschmaschinen und Tumbler am meisten Brände.

Auch neue Geräte können Brände verursachen.

Das Beachten von vier Grundregeln verringert eine mögliche Brandgefahr:

  • Elektrische Apparate nicht im Stand-by-Modus lassen: Schalter am Gerät betätigen (Ausschalten) oder Netzstecker ausziehen, besonders bei längerer Abwesenheit.
  • Geräte gemäss Bedienungsanleitung aufstellen: Keine Abdeckungen über den Fernseher legen; Lüftungsschlitze am Kühlschrank nicht verstopfen; Lampen nicht abschirmen (Wärmestau).
  • Defekte Geräte, bei Auftreten von Brandgeruch oder bei aussergewöhnlichen Geräuschen: Geräte im Fachgeschäft überprüfen lassen.
  • Starke Staubablagerungen auf und in Apparaten entfernen: Diese können Lüftungen verstopfen oder von selbst zu brennen beginnen.

Brandursache Fernsehgeräte

Image

Der Fernseher ist das am meisten verbreitete und das am häufigsten benutzte Elektrogerät im Haushalt.

Brände sind auf technische Defekte, auf Überspannungen durch Blitze und auf menschliches Fehlverhalten zurück zu führen. Eingeschaltete Fernsehgeräte entwickeln bei längerem Betrieb Wärme. Wird diese Wärme nicht durch eine genügende Luftzirkulation abgeführt, entsteht ein Wärmestau.

Gesamtschweizerisch ereignen sich jährlich ca. 400 Fernseh-Brände. Dies bedeutet, dass irgendwo in der Schweiz ein Fernsehgerät pro Tag Auslöser eines Brandes oder massgeblich an der Ausbreitung eines Brandes ist; es ist davon auszugehen, dass in ca. 50 % der Fälle sich das Gerät zur Zeit des Brandausbruches im „Stand-by-Modus“ befand.

Zur Verhütung von Bränden können folgende Vorsichtsmassnahmen beitragen:

  • Fernsehgeräte sollen möglichst frei aufgestellt werden. Beim Einbau in Möbel muss auf jeden Fall eine genügende Luftzirkulation sichergestellt werden.
  • Fernsehgeräte sind in ausreichendem Abstand von Öfen, Heizkörpern sowie Vorhängen und anderen leicht entzündbaren Stoffen aufzustellen.
  • Die Bedienungsanleitung ist genau zu befolgen. Insbesondere dürfen die Belüftungsöffnungen nicht durch Zierdecken, Zeitungen oder andere Gegenstände abgedeckt werden.
  • Das Gerät soll nur eingeschaltet bleiben, solange das Programm verfolgt wird. Bei längerer Abwesenheit oder während Gewittern (vor allem bei Stromversorgung über einen Freileitungsanschluss) sind Antennen- und Netzstecker aus den Steckdosen zu ziehen.
  • Es ist ratsam, Fernsehgeräte etwa alle fünf Jahre oder bei auftretenden Störungen einem Fachmann zur Kontrolle und Entstaubung zu überlassen.
  • Wird ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt, ist sofort der Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen. Nachher ist nach dem Grundsatz „Alarmieren – Retten – Löschen“ vorzugehen. Infolge der Implosionsgefahr sind Löschversuche von der Seite vorzunehmen.
  • Defekte Geräte sind unverzüglich durch einen Fachmann reparieren zu lassen. Eingriffe durch den Bastler sind gefährlich.

Vorbeugen lohnt sich. Viele Fernsehbrände sind vermeidbar.

Quelle: www.gvz.ch, 09.02.2007