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Ab Freitag 28.08.2026 gilt im ganzen Kanton Zürich ein generelles Feuerverbot (Stufe 4/5)!

  • Absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50m ab Waldrand

Auf Gemeinde-Ebene gilt weiterhin das allgemeine Feuerverbot:

  • Das Entfachen von offenem Feuer im Freien.
  • Die Unkrautbekämpfung mittels Abflammgeräten jeglicher Art
  • Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Zigaretten, anderen Raucherwaren sowie Streichhölzern
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder ähnlichen Laternen
  • Das Abbrennen von Feuerwerk
  • Das Entfachen von Höhenfeuern
  • Das Anzünden von Fackeln

    Ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, ist das Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
    Erlaubt sind nun:
  • Gartengrills
  • Pizzaöfen
  • Ähnliche Feuerstellen im Siedlungsgebiet

    Wichtige Sicherheitsvorschriften:
  • Feuerstellen müssen kippsicher und auf feuerfestem Untergrund platziert werden.
  • Feuer und Glut sind ständig zu beaufsichtigen.
  • Funkenflug ist zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind oder akuter Brandgefahr ist auf offenes Feuer zu verzichten.

    Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Die aktuelle Gefahrenlage und Verhaltensempfehlungen sind unter naturgefahren.ch publiziert.

Beachten Sie auch die vollständige News der Gemeinde Wiesendangen