Feuerwerk

Trotz Warnung auf den Etiketten der zahlreichen farbenprächtigen Raketen, Vulkane usw. passieren immer wieder vermeidbare Unfälle beim Gebrauch von Feuerwerk.

Verkäufer/innen bzw. Eltern können durch Einhalten der bestehenden Vorschriften helfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu verhüten. Es darf kein Feuerwerk an Kinder unter 15 Jahren abgegeben werden, gefährliche Feuerwerkskörper nicht an Personen unter 18 Jahren. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Verkäufer/innen, sondern auch für andere Personen (Eltern).

Verkaufseinschränkungen:

Keine Altersbegrenzung
für Bengalhölzer und Bengalfackeln und ähnliche Lichter.

Mindestalter 15 Jahre
für Vulkane, Raketen, Sonnen, Luftheuler, Kracher (Schwärmer und dergleichen mit Sprengsätzen bis 10 Gramm). Auch sogenannte „Lady Crackers“ (Damenfürze) fallen unter diese Kategorie, weil sie, wenn sie packweise abgebrannt werden, gefährlich sind.

Mindestalter 18 Jahre
für grosses oder gefährliches Feuerwerk, d.h. Feuerwerkskörper mit einem Kaliber (Durchmesser) von mehr als 50 Millimeter oder einem Gesamtgewicht von mehr als 75 Gramm.

Informieren Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern über die Handhabung und befolgen Sie die Gebrauchsanweisungen.